Vertragsformen
Werkvertrag:
Der Werkvertrag basiert auf der Definition und Lieferung einer abgeschlossenen Leistung in Lieferinhalt, Lieferumfang und Liefertermin.
Dienstvertrag:
Der Dienstvertrag steht für die Übernahme einer definierten Tätigkeit in einem bestimmten Zeitraum.
Arbeitnehmerüberlassung:
Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht die Einbindung eines ausgewählten Mitarbeiters in die kundeneigenen Geschäftsprozesse zur Projektabwicklung.
Dienstverschaffungsvertrag:
Der Dienstverschaffungsvertrag stellt die Möglichkeit Co-Lieferanten in die Auftragsbearbeitung miteinzubeziehen dar.